Radfahrausbildung im 4. Schuljahr

 

Die Radfahrausbildung im  vierten Schuljahr setzt sich aus einem theoretischen und einem fahrpraktischen Teil zusammen. Den theoretischen Unterricht führen in der Regel die Schulen durch; Themen sind die Ausstattung von verkehrssicheren Fahrrädern, Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, Gefahrenlehre und die Aufarbeitung von Erfahrungen.

Den Praxisteil absolvieren die Grundschulkinder im Schonraum, meistens in Jugendverkehrsschulen oder auf dem Schulhof. Da fürs Radfahren auch Realitätsnähe und Ortsbezug von Bedeutung sind, ist in den meisten Schulen ein Ausflug in den Straßenverkehr ein fester Bestandteil der Radfahrausbildung. Bei den praktischen Übungen werden die Grundschüler in der Regel von Polizeibeamten betreut.